Zeitstrahl der Cannabisregulierung in Deutschland

Zeitstrahl und Ziele der Cannabisregulierung in Deutschland

Mit dem Cannabisgesetz hat Deutschland einen neuen Rechtsrahmen für den Umgang mit Cannabis geschaffen. Dazu gehören unter anderem Regelungen zum privaten Eigenanbau, zum Besitz für den Eigenkonsum, zu nicht-gewerblichen Anbauvereinigungen und zur Versorgung mit medizinischem Cannabis.

Unser Zeitstrahl zeigt die wichtigsten politischen Entscheidungen, gesetzlichen Schritte und regulatorischen Meilensteine auf dem Weg zur heutigen Cannabisregulierung in Deutschland.

Ein komplexes und umfassendes Regulierungsprojekt

Mit dem Cannabisgesetz hat Deutschland den Umgang mit Cannabis neu geregelt. Der neue Rechtsrahmen umfasst verschiedene Bereiche, darunter Besitz und Eigenanbau für Erwachsene, nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen, medizinisches Cannabis sowie Maßnahmen zum Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutz.

Die Cannabisregulierung bleibt ein komplexes politisches und rechtliches Projekt. Unterschiedliche Ziele müssen miteinander verbunden werden: Entkriminalisierung, Gesundheitsschutz, Schwarzmarktbekämpfung, Prävention, Rechtssicherheit und eine verantwortungsvolle Regulierung.
Gleichzeitig entwickelt sich der Rechtsrahmen weiter, etwa mit Blick auf die praktische Umsetzung in den Bundesländern, die Evaluation des Cannabisgesetzes und mögliche wissenschaftliche Modellprojekte.

Unser Zeitstrahl zeigt die wichtigsten politischen Entscheidungen, gesetzlichen Schritte und regulatorischen Meilensteine auf dem Weg zur heutigen Cannabisregulierung in Deutschland Er macht sichtbar, wie sich die Debatte seit dem Koalitionsvertrag Ende 2021 entwickelt hat, welche Etappen bereits umgesetzt wurden und welche Fragen weiterhin politisch und regulatorisch relevant bleiben.

Zeitstrahl der Cannabislegalisierung in Deutschland

Stand 2026. Änderungen vorbehalten.
2021
September
2021

Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

Am 26. September 2021 fand die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Nach mehreren Sondierungsgesprächen einigten sich SPD, Grüne und FDP darauf, gemeinsam die Regierung zu stellen und damit die erste Ampelkoalition auf Bundesebene zu bilden.

November
2021

Koalitionsvertrag geschlossen

Am 24. November 2021 einigen sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf ihren Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021 bis 2025 mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen". Darin kündigt die neu gebildete Bundesregierung die kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken an Erwachsene an.

2022
Juni
2022

Konsultationsprozess gestartet

Start des Konsultationsprozesses mit über 200 Expert:innen im Juni 2022, geleitet vom Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert.

Oktober
2022

Erstes Eckpunktepapier veröffentlicht

Veröffentlichung des ersten Eckpunktepapiers der Bundesregierung¹ im Oktober 2022. Das Papier stellt die Basis für einen Gesetzesentwurf dar.

November
2022

Arbeit an Gesetzesinhalten startet

Beginn der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs² durch Bundesministerien sowie Beauftragung eines medizinisch-wissenschaftlichen Gutachtens.

2023
April
2023

Veröffentlichung überarbeitete Eckpunkte: Vorstellung des Zwei-Säulen-Modells

Zum Ende des ersten Quartals 2023 war die Veröffentlichung eines Gesetzesentwurfs angekündigt. Im April 2023, in der Woche nach Ostern, präsentierten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir dann stattdessen zunächst überarbeitete Eckpunkte, die eine Legalisierung in einem Zwei-Säulen-Modell vorsehen: Säule I: Privater & gemeinschaftlicher, nicht-gewinnorientierter Eigenanbau; ein regierungsinterner Entwurf dazu wurde anschließend Ende April in die Ressortabstimmung gegeben. Säule II: Regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten; ein Gesetzesentwurf dazu soll nach der parlamentarischen Sommerpause vorgestellt werden.

Mai
2023

Veröffentlichung Gutachten

Veröffentlichung des vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenen medizinisch-wissenschaftlichen Gutachtens des Instituts für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung in Hamburg. „Ziel der Legalisierung sollte sein, für gegenwärtig konsumierende Menschen ein legales Angebot zu schaffen, ohne dabei die Attraktivität des Konsumeinstiegs zu erhöhen“, so die Gutachter.

Juli
2023

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Cannabisverbot

Nach dem Antrag von drei deutschen Amtsgerichten hatte sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigt, ob das strafbewehrte Cannabisverbot in Deutschland verfassungskonform ist. Im Juli 2023 dann das Urteil: Der Besitz von Cannabis zu Genusszwecken kann in Deutschland auch weiter bestraft werden. Die drei Amtsgerichte, die das fast 30 Jahre alte Verbot zuvor für nicht mehr verfassungsgemäß gehalten und sich an das oberste deutsche Gericht gewandt hatten, hätten keine ausreichende Begründung vorlegt, weshalb von der früheren Verfassungsgerichtsentscheidung heute abzuweichen sei, so die Verfassungsrichter. Daher habe das Gericht die Vorlagen der Amtsgerichte als unzulässig erklärt. Bereits 1994 hätte das Bundesverfassungsgericht zugestanden, dass die gesundheitlichen Schäden bei mäßigem Cannabis-Genuss als eher gering einzuschätzen sind; insofern hätten die Amtsgerichte nichts Neues vorgetragen. Damit ist klar: Der Gesetzgeber muss das Cannabisverbot bzw. dessen Aufhebung regeln.

August
2023

Säule 1: Veröffentlichung Gesetzentwurf

Zur ersten Säule, die den privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewinnorientierten Eigenanbau vorsieht, wurde im Juli 2023 der Gesetzentwurf (Referentenentwurf) vorgelegt. Der folgende Kabinettsentwurf wurde anschließend Mitte August 2023 beschlossen. Ab da: Start des parlamentarischen Verfahrens und der Anhörungen im Deutschen Bundestag mit internen & externen Expert:innen. Eine zustimmungspflichtige Einbringung im Bundesrat ist nicht geplant (dennoch wird der Bundesrat im regulären Verfahren angehört, denn kein Bundesgesetz kommt ohne die Befassung des Bundesrats zustande). Ablauf des parlamentarischen Prozesses: • Erster Durchgang Bundesrat • Gegenäußerung Bundeskabinett • Erste Lesung im Bundestag • Zweite/dritte Lesung im Bundestag • Zweiter Durchgang Bundesrat

2024
April
2024

Säule 1: Verabschiedung Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung, Eigenanbau & Cannabis-Clubs

Am 1. April ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten. Damit wurde der Cannabiskonsum entkriminalisiert, der Eigenanbau und Cannabis-Clubs erlaubt (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt⁴). Auch die Patientenversorgung mit Medizinalcannabis wurde durch das im CanG enthaltene Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) verbessert. Der Lizenzierungsprozesses für die Cannabis-Clubs startet ab dem 1. Juli 2024.

November
2024

Bruch der Ampelkoalition

Der Bruch der Ampelkoalition erfolgte, als Bundeskanzler Olaf Scholz am 6. November 2024 Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bat, seinen Finanzminister Christian Lindner zu entlassen. Die FDP verließ daraufhin mit ihren verbliebenen Ministern die Regierung. Das Kabinett Scholz agierte danach als Minderheitsregierung. Bundeskanzler Scholz stellte die Vertrauensfrage im Bundestag und verlor diese wie beabsichtigt, woraufhin Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den 20. Deutschen Bundestag auflöste, um eine aus dem Herbst 2025 vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zu ermöglichen.

2025
Februar
2025

vorgezogene Bundestagswahl

Am 23. Februar 2025 fand die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt und bestimmte damit die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland neu. Die bisherige Ampelkoalition verlor ihre Mehrheit. Als stärkste Kraft ging die Union aus CDU und CSU hervor und einigte sich anschließend mit der SPD darauf, eine schwarz-rote Koalition zu bilden.

Mai
2025

Neuer Koalitionsvertrag geschlossen

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode trägt den Titel „Verantwortung für Deutschland". Darin ist festgehalten, dass im Herbst 2025 eine ergebnisoffene Evaluierung des Cannabis-Legalisierungsgesetzes stattfinden soll.

Juli
2025

Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes

Im Juli 2025 veröffentlichte das Gesundheitsministerium einen Referentenentwurf, wonach die Verschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken künftig ausschließlich nach einem persönlichen Kontakt zwischen Patientin oder Patient und Ärztin oder Arzt erfolgen darf.

September
2025

Erster Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) veröffentlicht

Die ersten Ergebnisse der im Cannabisgesetz vorgesehenen Evaluation liegen vor. Die Analyse des Konsumcannabisgesetzes zeigt, dass Cannabis-Clubs den Bedarf bei weitem nicht abdecken können. Dem Zwischenbericht zufolge wurden im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes rund 12 bis 14 Prozent des gesamten Cannabisbedarfs durch verschreibungspflichtige Arzneimittel gedeckt.

Dezember
2025

Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes im Bundestag eingebracht

Am 18. Dezember 2025 debattierte der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes in der 1. Lesung.

2026
März
2026

Expertenkommission zur GKV-Finanzierung stellt Bericht vor

Am 30. März 2026 stellte die FinanzKommission Gesundheit ihren Bericht zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vor. Demnach könnten die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr bis zu 42 Milliarden Euro einsparen. Praxen, der Bund und auch Versicherte sollen dafür stärker in die Pflicht genommen werden. Betroffen wäre auch die Übernahme von medizinischem Cannabis durch die GKV.

April
2026

Zweiter Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) veröffentlicht

Am 1. April 2026, dem zweiten Jahrestag des Inkrafttretens des Cannabisgesetzes, wurde der zweite Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes veröffentlicht. Er gilt als weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer evidenzbasierten Cannabispolitik.

Juli
2026

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird verabschiedet.

Am 10. Juli 2026 verabschiedet der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG). Noch am selben Tag passiert es den Bundesrat. Damit wird der Leistungsanspruch für medizinische Cannabisblüten vollständig aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Zusätzlich wird festgelegt, dass die Verordnung von cannabishaltigen Rezepturarzneimitteln grundsätzlich erst nach einem mindestens sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel zulässig ist. Diese Verschärfung war nicht Teil des ursprünglichen Vorschlags der FinanzKommission Gesundheit, sondern kam erst im Zuge der Verhandlungen zwischen Union und SPD in den Gesetzestext.

From 2028
April
2028

Finaler Bericht der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) angekündigt

Nach den beiden Zwischenberichten soll der finale Bericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes bis zum 1. April 2028 vorliegen. Die gesetzlich vorgeschriebene Begleitevaluation ist in § 43 KCanG geregelt und untersucht die gesellschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes in vier Arbeitspaketen, von der Zusammenführung vorhandener Daten über eigene Erhebungen bis zur abschließenden Synthese aller Ergebnisse.

Glossar

1) Coalition Agreement
“We are introducing the controlled dispensing of cannabis to adults for consumption purposes in licensed stores. This will control quality, prevent the transfer of contaminated substances and ensure the protection of minors. We will evaluate the law after four years for social impact. Drug checking models and harm reduction measures will be enabled and extended.” (Find the Coalition Agreement online here.)

2) Cornerstone Paper (Key Issues)
The Cornerstone Paper (or: Key Issues Paper) is the basis for a draft bill. It is prepared in consultation with all relevant federal ministries. As the name suggests, the paper sets out the most important key points of the planned bill. It often does not go into detail and is usually much less extensive than a draft bill. After a general approval of the Cornerstone Paper by the Federal Cabinet, the key points will be transferred into a more detailed draft bill by the responsible ministries.

3) Draft bill
A draft bill is the fully formulated text of a law submitted to the legislative bodies for deliberation and voting. Until the final vote, the title of the legislative text is “draft bill”. A draft bill is going through several stages during the political process:

The draft bill that is written by one or several ministries is called „Referentenentwurf“. The “Referentenentwurf” is submitted to the Federal Government for discussion and decision in the Cabinet.

The “Regierungsentwurf” is the bill passed by the Federal Government (in the Cabinet) and then submitted to the German Parliament (Bundestag). This draft bill is subject to change within the parliamentary process as expert opinions, parliamentary hearings and legislative amendments will be incorporated. The Federal Council (Bundesrat) also has the right to comment on the draft. The involvement of the Bundesrat (approval of the bill may be required) depends on the content of the bill.

4) EU Notification Procedure (according to (EU) Guideline 2015/1535)
The term “notification” describes a procedure in which EU member states inform the European Commission, and in some cases also other member states about a legal act before it can take effect as national legislation. This is the case when it comes to legal acts relevant to the EU Single Market (Binnenmarkt). While the EU Commission is reviewing the legal act, the member state is prohibited from implementing the act in question. This “standstill period” can last from three to six months.

5) Bundesgesetzblatt / Final bill
Once the bill is adopted, it will be published in the Federal Law Gazette (Bundesgesetzblatt). Now, for the first time, citizens can read the binding legal text in its final form. Corrections are no longer possible – except via a completely new legislative procedure. The Bundestag decides whether a law enters into force immediately on the day after promulgation, at a later date or even retroactively. This depends entirely on the content of the regulation.

Quellen

https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/about-the-20151535/the-notification-procedure-in-brief1/

https://www.bundestag.de/resource/blob/190866/d372b187d0228b27956769ab67d5c8ef/notifizierungsverfahren-data.pdf

https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/C/Kabinettvorlage_Eckpunktepapier_Abgabe_Cannabis.pdf

https://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/gesetzgebung/verfahren/verfahren.html

https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu/gesetzgebung/weg-255468

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Cannabis/Eckpunkte_2-Saeulenmodell_Cannabis.pdf
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