

Bei der Legalisierung von Genuss-Cannabis scheint sich die Ampelkoalition einig: Sowohl SPD, FDP als auch Bündnis 90/Die Grünen halten eine kontrollierte Abgabe von THC-haltigen Produkten für einen sinnvollen Beitrag zum Gesundheits- und Jugendschutz; auch der illegale Markt soll so verdrängt werden. Doch die juristische Situation ist verschachtelt – sowohl völker- als auch europarechtliche Rahmenverträge machen das Unterfangen kompliziert. Eine zentrale Rolle spielt angesichts des voraussichtlichen Verbots von transnationalem Handel mit Cannabis die Frage nach geeigneten Anbau- und Produktionsmodellen in Deutschland. Welche im Eckpunktepapier der Bundesregierung 2022 ursprünglich favorisiert wurden, welche sich nach neuestem Stand – vorerst – durchsetzen können, und weshalb das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, haben wir hier zusammengefasst.
Am Anfang herrschte Euphorie: Bei der Regierungsbildung im Jahr 2021 schien Deutschland grundsätzlich bereit, den europaweit liberalsten Weg zur Legalisierung von Genuss-Cannabis zu beschreiten. Das Projekt sollte vor allem den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessern. Die staatlich kontrollierte Abgabe von Genuss-Cannabis an Volljährige hätte außerdem auf längere Sicht das Potenzial, den illegalen Markt zurückdrängen – so weit, so durchdacht. Doch aufgrund der Bindung an völker- und EU-rechtliche Verträge kam ein nationaler Alleingang zunächst nicht in Frage. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollte federführend mit weiteren Ministerien erörtern, wie eine rechtskonforme Legalisierung gestaltet werden könnte. Daraus resultierte das Eckpunktepapier vom Oktober 2022, das von der EU-Kommission geprüft werden sollte. Da es sich jedoch nicht um ein offiziell eingeleitetes Notifizierungsverfahren handelte, lehnte diese eine Prüfung ab. Nun sollte ohne offizielles “Go” der EU-Kommission ein auf dem Eckpunktepapier basierender Gesetzentwurf erarbeitet werden.
Eine der zentralen Rollen im Eckpunktepapier spielen Anbau- und Produktionsmodelle von Genuss-Cannabis. Denn rechtlich ist der Anbau und Handel mit der THC-haltigen Pflanze aufgrund bestehender EU- und UN-Verträge über nationale Grenzen bisher nur zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken gestattet. Die Bundesregierung beruft sich hier auf die 1993 abgegebene Interpretationserklärung und argumentiert, dass ihr geplantes Vorhaben im Sinne dieser Verträge sei. Der dort angestrebte Gesundheits- und Jugendschutz könne so effizienter umgesetzt werden. Ob die EU-Kommission sich dieser Perspektive anschließt, ist Gegenstand der laufenden Evaluierung. Falls ja, müssten im Nachgang immer noch alle Mitgliedsstaaten dieser Interpretation folgen, um einen grenzübergreifenden, innereuropäischen Handel auf ein legales Fundament zu stellen.
Als Konsequenz daraus wurde der inländische Anbau im Eckpunktepapier 1.0 klar favorisiert. Der wiederum würde das Unterfangen (des inländischen Anbaus und Handels) vor ganz neue Hürden stellen. Denn die klimatischen Bedingungen in Deutschland bieten keine stabile Basis für einen flächendeckenden Freiland-Anbau, und Gewächshäuser und Kunstlicht haben einen hohen Energiebedarf. Abgesehen davon scheint es ein Mammutprojekt, die gesamte Nachfrage aus rein inländischer Produktion abzudecken: Auf 400 Tonnen pro Jahr hat die Universität Düsseldorf das erwartbare Marktvolumen beziffert. Das Stromaufkommen, das dafür notwendig wäre, beläuft sich auf den Jahresverbrauch einer Stadt von der Größe Kölns. Steigende Energiepreise oder eine knappe Versorgungslage würden den Verkaufspreis also zusätzlich negativ beeinflussen. Vor allem aber ist diese Art von Anbau sehr CO₂-intensiv: Bis ein Kilogramm solcher Ware erzeugt ist, werden zwischen 2300 und 5200 Kilogramm CO₂ produziert. Zum Vergleich: Selbst ein Kilogramm Kaffee, das in Südamerika angebaut wird, liegt in seiner endgültigen Bilanz bei 15 Kilogramm CO₂ – Röstung und Transport nach Europa bereits eingeschlossen.
Das Dilemma ist also offensichtlich: Um den illegalen Markt effektiv zurückdrängen zu können, ist eine flächendeckende Versorgung mit hochqualitativem Cannabis zu fairen Preisen ein entscheidender Schlüsselfaktor. Ist der Preis der potenziell legalen Ware zu hoch, steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Konsument:innen sich doch wieder der bisherigen illegalen Quellen bedienen. Dort hingegen kann weder der angestrebte Jugend- noch der Gesundheitsschutz gewährleistet werden. Importe wären in Summe klimaschonender und preiswerter – sie sind nach aktueller Rechtslage jedoch nur für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt.
Ausführlichere Informationen zu den von der Sanity Group empfohlenen Produktionsmodellen hier lesen.
Vor diesem Hintergrund verkündete Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gemeinsam mit Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen) Mitte April 2023 überarbeitete Eckpunkte: Die ursprünglichen Ziele der Legalisierung sollen beibehalten werden. Doch dazu wird nun ein Zwei-Säulen-Modell angestrebt: Einerseits soll der Besitz entkriminalisiert und entsprechender Eigenanbau deutschlandweit gestattet werden – sowohl individuell als auch im Anbaukollektiv, in sogenannten Cannabis Social Clubs, wie sie etwa in Spanien schon weit verbreitet sind. Die Evaluierung dieser ersten Säule soll nach vier Jahren erfolgen.
Andererseits sollen – ähnlich wie aktuell in der Schweiz – Modellregionen für wissenschaftliche Pilotversuche zur Legalisierung errichtet werden. Diese Versuche sollen für fünf Jahre laufen. Die Abgabe von Genuss-Cannabis erfolgt dann kontrolliert durch lizenzierte Fachhändler und soll ausschließlich an Volljährige erfolgen. Langfristiges Ziel ist es, eine Datenbasis für die weitere Evaluierung einer “echten” Legalisierung zu erzeugen. Und da es sich bei der Einrichtung einer Modellregion um eine wissenschaftliche Nutzung handelt, wäre der Import aus anderen Staaten mit günstigeren Anbaukonditionen vermutlich rechtskonform möglich. Der von vielen erhoffte flächendeckende, lizenzierte Verkauf ist damit jedoch vorerst vom Tisch.
Cannabis (Social) Clubs – gemeinschaftlicher Eigenanbau:
Individueller Eigenanbau:
Zu welchem Stichtag das Zwei-Säulen-Modell in die praktische Umsetzung gehen soll, steht derzeit noch nicht fest – dies hängt vom parlamentarischen Verfahren zum Gesetzesentwurf ab.
Hinweis: Für medizinisches Cannabis gelten nach wie vor die bisherigen regulatorischen Vorgaben, Qualitätstandards und Produktionsmodelle. Hier wird jedoch der Löwenanteil importiert – Tendenz steigend.
Beitragsbild: Unsplash.com
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