

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) gilt als Epizentrum des Verkehrsrechts. Vom 17. bis 19. August 2022 jährte er sich zum 60. Mal. Angesichts der bevorstehenden Legalisierung von Genusscannabis wurde auf dem Kongress in Goslar u. a. über den Grenzwert von THC beim Autofahren getagt – und die klare Empfehlung ausgesprochen, den bisher erlaubten Wert von 0,1 Nanogramm pro Milliliter Blutserum nach oben anzupassen. Grund genug, einen genaueren Blick auf die Beweggründe für diese Entscheidung zu werfen.
Der § 24a (StVG) regelt, wie berauscht eine Person sein darf, die aktiv am Straßenverkehr teilnimmt. Bei Alkohol am Steuer etwa gelten Werte ab 0,25 mg/l oder mehr in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr im Blut als ordnungswidrig. Tatsächlich steigt bereits ab 0,3 Promille die Risikobereitschaft, während Konzentration und Urteilsfähigkeit nachlassen – die Sinnhaftigkeit des gesetzlich verankerten Grenzwerts ist somit nicht anzuzweifeln.
Etwas komplizierter erscheint die Situation hingegen bei Cannabis: Es ist aufgrund seines Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) in der Anlage der berauschenden Substanzen von § 24a gelistet: Dass THC nach direktem Konsum Auswirkungen auf kognitive und psychomotorische Fähigkeiten haben kann, ist grundsätzlich unbestritten. Bisher galt hier bei Tests ein Grenzwert von 0,000000001 Gramm pro Milliliter Blutserum – also 0,1 Nanogramm. Das Problem dabei: Dieser Wert sagt, anders als der Grenzwert für Alkohol, wenig über die konkrete Fahrtüchtigkeit des Individuums aus: Denn er wird häufig noch Stunden, gar Wochen, nach dem eigentlichen Cannabis-Konsum im Blut gefunden, oft sogar überschritten – ohne, dass zu diesem Zeitpunkt auch nur die mindeste akute Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten vorläge.
Nicht einmal die Stärke oder der genaue Zeitpunkt des Konsums selbst lassen sich daran ohne weitere Zusatzinformationen belastbar ablesen. Trotzdem bedeutet ein Überschreiten: Der Führerschein ist erst einmal weg.
Grundsätzlich kann THC im Speichel, Urin, Blut, aber auch in z. B. Haaren nachgewiesen werden. Die Halbwertszeit gilt insgesamt als eher lang und hängt mit unterschiedlichsten Parametern zusammen: Regelmäßigkeit und Intensität des Cannabis-Konsums spielen hierbei eine Rolle, aber auch Körperfettkonzentration, Stoffwechsel und sogar das biologische Geschlecht können den Substanzabbau beeinflussen.
In Konsequenz betonen Expert:innen wie Prof. Dr. Stefan Tönnes die mangelnde wissenschaftliche Evidenz für den bisherigen THC-Grenzwert: Ob eine Person anderen im Straßenverkehr gefährlich werden kann oder nicht, lasse sich daran nicht bemessen. Der Leiter der Abteilung Forensische Toxikologie am Institut für Rechtsmedizin an der Universität Frankfurt Main hat zum Thema geforscht. Schon in Anhörungen des Bundestages 2021 verwies er darauf, dass die Studienlage gerade im Bereich des Geringkonsums von Cannabis unzureichend sei. Diese Position vertritt auch sein Referat auf dem 60. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2022: „Stand der Wissenschaft ist, dass sich hinsichtlich der Wirkung bzw. des Verkehrsunfallrisikos Wirkstoffkonzentrationen entsprechend den zum Alkohol anerkannten ‘Grenzwerten’ wissenschaftlich nicht etablieren lassen.“
Dabei können die Konsequenzen für Menschen mit Ergebnissen über dem Grenzwert ungleich verhängnisvoll sein: Bisher müssen Personen, denen bei einer Kontrolle mehr als 0,1 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum nachgewiesen werden kann, in der Regel mit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen, um ihre Fahrerlaubnis zurückzuerlangen – auf eigene Kosten. Und das kann sogar Patient:innen von Medizinalcannabis betreffen. Zwar nimmt der § 24a (StVG) diese ausdrücklich aus dem Tatbestand der Ordnungswidrigkeit aus, sofern sie grundsätzlich noch verkehrstauglich sind, bzw. sich der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin im Zweifel dafür verbürgt, dass die Medikation die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt. Dennoch ist die Polizei zur Weiterleitung an die Fahrerlaubnisbehörde angehalten – und dies kann zur Notwendigkeit einer MPU führen.
Interessant ist in dem Zusammenhang, dass vor allem die Verbindung von Alkohol und akut konsumiertem THC im Straßenverkehr zu einer stark erhöhten Unfallquote zu führen scheint. Geringe Konzentrationen von THC im Blut konnten evidenzbasiert jedoch noch nicht mit mehr Schadensverhalten im Straßenverkehr in Verbindung gebracht werden. Die Aussagekraft der bisherigen Testpraxis wird daher von vielen Seiten in Frage gestellt.
Wie erfolgt der Testablauf bisher?
Häufig stimmen etwa die Ergebnisse von Speichel- und Bluttests nicht überein. Die bei einer späteren MPU üblichen Haaruntersuchungen berücksichtigen ihrerseits nicht, dass sich THC in Haaren sogar bei passivem Konsum absetzen kann. Die Forderung nach sinnvolleren Prüfmaßnahmen steht daher, ähnlich wie die nach Anhebung der bisher wenig aussagekräftigen THC-Grenzwerte, seit einiger Zeit im Raum. Die Ideen darüber, was ein sinnvoller Grenzwert sein könnte, werden indes kontrovers diskutiert: Vorschläge reichen von 3,7 Nanogramm pro Milliliter Blutserum – was in etwa den 0,5 Promille, die für Alkohol erlaubt sind, entspräche – über 7 bis hin zu 10 Nanogramm pro Milliliter.
Diese Empfehlungen könnten für regulatorische Anpassungen bei Cannabis im Straßenverkehr abgeleitet werden: :
1.) Ein Anheben der Toleranzgrenze für Genuss- und Medizinalcannabis.
2.) Ermittlung des akuten Rauschzustands und keiner potenziell wochenalten Restwerte in Drogentests.
3.) Strafen sollten in angemessenem Verhältnis zur Gefahr für die allgemeine Verkehrssicherheit verhängt werden.
4.) Was nachweislich gefährlicher ist, wie z. B. eine Mischung von Alkohol und Cannabis, sollte sich entsprechend strafrechtlich abbilden.
THC kann psychoaktiv wirken und somit auch die Fahrtüchtigkeit entschieden beeinträchtigen – dass Grenzwerte für Cannabis aufgestellt werden, ist ebenso wie bei Alkohol also grundsätzlich sinnvoll. Berücksichtigt werden muss hierbei jedoch, dass Alkohol und THC im Körper ganz anders wirken – und nicht zuletzt bei der Halbwertszeit für den Substanzabbau gewaltige Unterschiede bestehen. Die Empfehlung höherer THC-Grenzwerte im Straßenverkehr durch den 60. Deutschen Verkehrstag empfinden viele Menschen als ein erstes, wegweisendes Signal.
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